Aktuell:
Bern, 02. Februar 2023
Medienmitteilung
Qualifizierte Interessenabwägung für «Fleur de Morat» zwingend erforderlich
Das eindimensionale Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) greift viel zu kurz. Damit eine qualifizierte Interessenabwägung durchgeführt werden kann, sind Aspekte wie übergeordnete raumplanerische Vorgaben, eine sinnvolle Innenverdichtung, die geltenden baugesetzlichen Bestimmungen sowie die sich abzeichnende Wohnraumverknappung zu berücksichtigen.
Das negative Gutachten der ENHK und der EKD kommt richtigerweise zum Schluss, dass die Kommission selbst keine Interessenabwägung vornehmen kann. Faktisch kommt die Empfehlung des Gutachtens aber einer materiellen Enteignung gleich, da sich das Projekt «Fleur de Morat» bereits heute in einer rechtskräftig festgesetzten «Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte I» befindet.
Der mehrjährige Entwicklungsprozess basiert auf einem qualifizierten Studienauftragsverfahren, aus welchem der siegreiche Beitrag «Fleur de Morat» von Winkelmann Architekten AG aus Murten hervorging. Dieses Projekt wurde sorgfältig bis zur Baueingabe ausgearbeitet. Dass gegen die Umzonung der Parzelle von einer «Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte I» in eine «Wohnzone mit schwacher Besiedlungsdichte II» im Rahmen der laufenden Ortsplanung der Gemeinde Murten keine Einsprachen – notabene auch nicht von Heimat- und Denkmalschutzorganisationen – eingegangen sind, verdeutlicht, dass auch der Souverän von Murten eine Innenverdichtung anstrebt. «Wir sind sehr erstaunt über diese eindimensionale Beurteilung, welche sämtliche Rahmenbedingungen sowie den bisherigen Planungsprozess negiert und sich mit der Empfehlung zur Auszonung bewusst über geltendes Recht hinwegsetzt», bemerkt der zuständige Projektleiter Marcel Blattert.
Die Projektentwicklerin Halter AG geht davon aus, dass nun im weiteren Verlauf die am Bewilligungsprozess beteiligten Ämter und Fachstellen diese Interessenabwägung im Kontext des bisherigen Entwicklungsprozesses – der Kanton und die Gemeinde waren stets involviert –, des Volkswillens im Rahmen der Ortsplanungsrevision, der übergeordneten nationalen und kantonalen raumplanerischen Zielsetzungen sowie der geltenden baugesetzlichen Bestimmungen fachlich fundiert, breit abgestützt und im Rahmen der sich abzeichnenden Wohnraumverknappung weitsichtig durchführen. Damit diesem Anspruch Rechnung getragen werden kann, sollte eine breit aufgestellte Expertengruppe eingesetzt werden. Halter wird sich hierbei sehr gerne engagieren, weil sie darin auch national einen dringenden Handlungsbedarf zu neuen Lösungsansätzen sieht: Die aktuell ausschliesslich rückwärtsgewandte Argumentation der Vertreter des Heimat- und Denkmalschutzes wird bedauerlicherweise von den zuständigen Gerichten auf breiter Front gestützt – offenbar in Anwendung der geltenden Rechtsauslegung und zu Lasten von attraktivem Wohnraum für die zukünftigen Generationen und einer klimagerechten Raumplanung.
Kontakt
Halter AG
Marcel-Jann Blattert
+41 31 925 91 86 marcel.blattert@halter.ch
Aktuell: 25.6.2021_Wohnüberbauung Prehl-Meyland, Murten: Wichtiges Etappenziel erreicht
Im Dezember 2018 wurde nach Verhandlungen mit nationalen und kantonalen Organisationen ein Gebäude in direkter Nachbarschaft zu den bestehenden Bauten neu entworfen, um eine bessere ortsbauliche Integration zu erreichen. Das Gebäude orientiert sich in den Dimensionen, der Ausrichtung und Architektur an der bestehenden Bebauung der Meylandstrasse.
Während Monaten konnte das Baugesuch nicht bewilligt werden, weil über 50 Ortsplanungen der Gemeinden des Kantons Freiburg wegen eines offenen Bundesgerichtsentscheides blockiert waren.
Zwischenzeitlich kann das Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg dank der weit fortgeschrittenen Prüfung der Ortsplanung der Gemeinde Murten die positive Vorwirkung der Pläne für unser Projekt «Fleur de Morat» abgeben .
Die detaillierte materielle Prüfung des Baugesuches ist abgeschlossen und hat ergeben, dass das Projekt konform und damit bewilligungsfähig ist. Sämtliche Gutachten der Amtsstellen, inklusive des Amtes für Kulturgüter, sind positiv beziehungsweise positiv mit Bedingungen ausgefallen.
Sobald die Baubewilligung vorliegt, wird die Überbauung zügig realisiert.
Städtebauliche Situation
Die Parzelle Prehl-Meyland ist eine der letzten nicht überbauten Landflächen in unmittelbarer Nähe zur Altstadt Murten. Dieser sensible Ort soll mit einem innovativen Konzept verdichtet überbaut werden.
Durchgrünte Überbauung mit parkähnlicher Atmosphäre
Die künftige Überbauung besteht aus neun dreiecksartigen Bauten, die frei in einem zusammenhängenden Grünraum angeordnet sind. Dieser wird Teil jenes Grüngürtels, der heute die Altstadt umgibt und abhebt von den umliegenden Quartieren. Es entsteht eine durchgrünte Überbauung mit hoher Wohnqualität, die der Silhouette der Altstadt deutlich untergeordnet ist. Diese Anordnung ergibt interessante Aussenräume und erlaubt vielfältige Durchblicke durch die Überbauung. Mit einer zentralen Wegführung quer durch die Überbauung, langen Blickachsen und einem wirkungsvollen Baumbestand wird eine parkähnliche Atmosphäre geschaffen. Dieser Fussweg durch die Siedlung bildet eine attraktive Abfolge von Wegen, Plätzen und Hauszugängen und wird der identitätsstiftende zentrale Ort für die Bewohner. Die gesamte Siedlung ist autofrei. Jedes Haus ist via Autoeinstellhalle direkt ab der Prehlstrasse erreichbar. Es erfolgt keine Zu- oder Wegfahrt auf die Meylandstrasse. Entlang der Bahnlinie wird ein Fuss- und Veloweg geschaffen.
Innovative Grundrisse: „Wohnen in den Ferien“
Der dreiecksartige Grundriss mit innenliegendem Treppenhaus ergibt drei sehr unterschiedliche Wohnungen. Eine hohe Individualität kann gewährleistet werden. Jede Wohnung profitiert von einer mehrseitigen Orientierung und einer privilegierten Ecksituation. Die drei Balkone pro Gebäude lassen sich optimal ausrichten unter Wahrung der Privatssphäre. Innerhalb der Wohnung bestehen fliessende Übergänge der Räume zueinander. Direkte Zugänge zu den Terrassen vermitteln Grosszügigkeit und Transparenz.
Konstruktion/Energie
Die Treppenhauswände übernehmen die statische Aussteifung der Bauten. Die Zimmertrennwände sind grundsätzlich nichttragend ausgebildet, womit eine hohe Flexibilität erreicht wird. Bei den Fassaden kontrastieren strukturierte Verputzflächen mit den horizontal umlaufenden Deckenstirnen aus vorfabrizierten Elementen. Die Flachdächer sind extensiv begrünt. Naturbelassene Materialien wie Beton, Verputz und Metall lassen die Gebäude mit dem Grünraum verschmelzen.
Die Bauten werden am Fernwärmenetz der Stadt Murten angeschlossen. Die Wohnungen sind mit einer kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Zahlen:
93 Miet- und STWE-Wohnungen
5 x 2 ½ Zi.-Whg, 37 x 3 ½ Zi.-Whg, 39 x 4 ½ Zi.-Whg, 12 x 5 ½ Zi.-Whg, 114 Autoparkplätze
Parzellenfläche: 12'776 m2
Max. Gebäudehöhe: 10m
03. Oktober 2017/JW rev. 18.Januar 2019 / JW
Städtebauliche Analyse und Einbettung in den Siedlungskörper
Gipsmodell 1/500 Stadtansicht Südost
Städtebau Gipsmodell 1/500
Gipsmodell 1/500 Stadtansicht Süd
Stadtansicht Prehlstrasse Gipsmodell 1/500
Stadtansicht von Pra Pury Gipsmodell 1/500
Stadtansicht West Meylandstrasse Gipsmodell 1/500
Städtebau und Landschaftsarchitektur
Referenzbilder Landschaftsarchitektur
Regelgeschoss
Eingangsgeschoss
Gartengeschoss und Tiefgarage
Querschnitt Prehlstrasse 6 / Meylandstrasse 36
Fassade Prehlstrasse 18 / Meylandstrasse 16-20 / Pra Pury 7
Schnitt durch Prehlstrasse mit Fassade Prehlstrasse 2 und 4
Fassaden entlang des Bahngeleises mit Nachbarbauten
Prehlstrasse Grundriss Typologie Modell
Prehlstrasse Grundriss Typologie Modell
Prehlstrasse Grundriss Typologie Modell
Ringmauer Murten
Essen / Kochen / Terrasse (Modellphoto)